In ganz Südafrika wurde die Lockdown Stufe auf eine angepassten Stufe 3 („adjusted alert level 3“) angehoben. Diese gilt bis auf weiteres fort. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre im ganzen Land zwischen 21 und 5 Uhr, eine verschärfte Überwachung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, ein Alkoholverbot auch in Restaurants und Bars, ein Verbot von sozialen Zusammenkünften jeder Art, mit Ausnahme von Beerdigungen.
Zahlreiche Regionen des Landes wurden als Hotspots definiert (darunter auch viele der bei Touristen beliebte Gegenden, wie Kapstadt, Winelands, West Coast, Garden Route). Alle Strände in den Hotspot-Regionen sind gesperrt.
Aufgrund des in der Kapstadt-Region stark ausgelasteten Gesundheitssystems werden grundsätzliche keine Corona-Tests für Rückreisende angeboten.
In der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz besteht ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Vor dem Betreten von Geschäften und Behörden wird die Temperatur gemessen und die Hände müssen desinfiziert werden. Eine Abstandsregel von 1,5 m ist einzuhalten (Besonderheiten gelten z.B. beim Transportwesen).
Für uns ist natürlich die Sicherheit von Ihnen als Reisender von größter Bedeutung. Deshalb verfolgen wir regelmäßig die Informationen des und stehen in ständigem Kontakt mit unseren lokalen Partnern weltweit und verfolgen die Situation für unsere Zielgebiete genau.
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Eine neue Variante von COVID-19 führt derzeit in Südafrika zu neuen Restriktionen und aus Gründen des Schutzes vor weiterer Verbreitung der Pandemie zu teils erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südafrika wird derzeit gewarnt.
Südafrika ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte bilden die Provinzen Gauteng, KwaZulu Natal, Western Cape, Eastern Cape sowie North West und Limpopo. Die Regionen, in denen sich die Hauptziele für den nationalen und internationalen Tourismus befinden, sind weitgehend als Hotspot definiert. In einigen Regionen gelangt das südafrikanische Gesundheitssystem an seine Belastungsgrenze. Die Fallzahlen stiegen seit Anfang Dezember wieder stark an. Im Dezember 2020 wurde eine neue Variante des Coronavirus in Südafrika festgestellt.
Südafrika ist als Risikogebiet mit einem besonders hohen Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Reisende aus Südafrika bei Einreise nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und der grundsätzlich geltenden Quarantänepflicht zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Schnelltest) in deutscher oder englischer Sprache mitführen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das südafrikanische Department of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Südafrika hat die Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Einreise u.a. zu touristischen Zwecken ist wieder unabhängig von Voraufenthalten in anderen Ländern erlaubt.
Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung oder einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein. Reisende, die ohne PCR-Test einreisen, müssen sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn diese entsprechend für die Durchführung gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne. Fragen zur Selbstquarantäne bei Rückkehr nehmen die südafrikanischen Gesundheitsbehörden per E-Mail entgegen.
Bei Einreise wird ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Mit Symptomen auffällige Reisende müssen sich – auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in Quarantäne begeben, bis ein COVID-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde. Einzelheiten zur Umsetzung in der Praxis (z.B. ab wann ein Wiederholungstest erlaubt ist), liegen noch nicht vor.
Die Nutzung eines webbasierten Reise-Gesundheitsfragebogens über die Platform COVID SA Travel System ist vorgeschrieben. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das zunächst nur für Einreisen auf dem Luftweg über den Flughafen O.R. Tambo (Johannesburg) und Ausreisen über den International Flughafen in Kapstadt sowie Einreisen auf dem Landweg über Beit Bridge und Ausreisen auf dem Landweg über Maseru Bridge gilt.
Reisende müssen den Fragebogen frühestens zwei Tage vor Beginn der Reise online ausfüllen und erhalten eine Identifikationsnummer, die bei Ein- bzw. Ausreise den Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Erfahrungsgemäß verteilen die Fluglinien auch ausgedruckte Blanko-Fragebögen, die -vollständig ausgefüllt- bisher hilfsweise akzeptiert werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie zwingend die mobile App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Auch in unseren Zielländern gibt es angepasste Einreisebestimmungen und Einschränkungen vor Ort. Wir möchten Sie bitten, sich direkt beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen und Reisehinweise für das jeweilige Ziel- und ggf. Transitland zu informieren.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Coronavirus, zu geplanten Abreisen in den nächsten Wochen und Monaten, zu Ihrer Reiseplanung u.v.m.